Der direkte Impuls war eigentlich, dass ich einen langen Bericht gehört hatte im Deutschlandfunk über den in Berlin ansässigen Verein Flüchtlingspaten Syrien. Der Verein hatte ein legales Schlupfloch gesucht und gefunden, um Verwandte aus dem weiteren Familienkreis hier nach Deutschland zu holen, also namentlich nach Berlin. Personen also, die man über den regulären Familiennachzug nicht holen kann, zum Beispiel alte Eltern, Volljährige oder auch Geschwister, denen z.B. der Militäreinsatz droht. Daran erinnere ich mich sehr genau, wie ich damals bei uns in der Küche saß und diesen Beitrag gehört habe und dachte: ‚Kann das denn sein, dass es so ein legales Schlupfloch gibt, wo es für viele so existenziell schwierig ist, nach Europa und nach Deutschland zu kommen?‘ Und all das vor dem Hintergrund der Bilder von den kenternden Booten und ertrinkenden Menschen und dieser unglaublichen existenziellen Notlage, in der sich so viele befanden und versuchten, hierher zu kommen.
Und da habe ich davon zum ersten Mal gehört: Es gibt ein legales Schlupfloch und das Ganze passiert auf der Basis von sogenannten Landesaufnahmeprogrammen. Auf Anordnung des Bundesinnenministers können die Bundesländer solche Landesaufnahmeprogramme erlassen. Und dann liegt es in der Zuständigkeit der Landesregierungen zu sagen: "Okay, wir machen so ein Landesaufnahmeprogramm." Das heißt, es wird nicht im Landtag oder so beschlossen, sondern das geschieht auf Anordnungsebene. Und es gab zu dem Zeitpunkt nur noch ganz wenige Bundesländer, die so ein Landesaufnahmeprogramm hatten, das hatte ich dann recherchiert: Baden-Württemberg und Bayern zum Beispiel gehörten nicht dazu. […] Das gab es in Berlin, in Hamburg und eben auch in Thüringen.
Und dieses Landesaufnahmeprogramm beruht darauf, dass Verpflichtungserklärungen, also Bürgschaften, unterschrieben werden von Privatpersonen. Das können die Angehörigen aus Syrien selbst sein. Es kann aber auch ein Deutscher oder eine Deutsche sein. Und auf Basis dieser Bürgschaften, mit denen du dich verpflichtest, den gesamten Lebensunterhalt, einschließlich Mietkosten zu zahlen – nur Krankenkosten werden vom Land getragen – kann dann jemand nachkommen, zum Beispiel ein Bruder oder eine Schwester oder die Eltern. Es beruht also auf einer privaten Initiative.